Ausländerbehörde informiert zu geflüchteten Personen aus der Ukraine zu Einreise, Aufenthalt und Beschäftigung
Flüchtlingshilfe |
Die Ausländerbehörde Rhein-Kreis Neuss heißt Sie in der Bundesrepublik Deutschland herzlich willkommen.
Aufgrund des Beschlusses des Rates der Europäischen Union haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 des Aufenthaltsgesetzes für einen vorübergehenden Aufenthalt zunächst befristet bis zum 04.03.2024 zu beantragen.
Der Rat der Europäischen Union hat mit Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2409 vom 19. Oktober 2023 den vorübergehenden Schutz mit Wirkung zum 13. November 2023 um ein Jahr bis zum 4. März 2025 verlängert.
Der EU-Durchführungsbeschluss muss noch in das nationale Recht umgesetzt werden. Die politischen Gremien in der Bundesrepublik Deutschland beraten derzeit über eine Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung.
Der Rhein-Kreis Neuss hofft, Ihnen im Dezember 2023 konkrete Angaben über die neue Regelung und damit zu den Modalitäten einer Aufenthaltsverlängerung geben zu können. Sobald die neuen Regelungen für eine Aufenthaltsverlängerung in Kraft getreten sind, werden wir Sie hier informieren.
Mit der Beantragung und Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis ist Ihnen sowohl die Aufnahme einer Beschäftigung (unselbstständige Erwerbstätigkeit) als auch die Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erlaubt.
Welche Dokumente benötigen Sie für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung?
Zur Regelung Ihres Aufenthaltes und Prüfung der Voraussetzungen werden von Ihnen und den ggf. mit eingereisten Familienangehörigen folgende Informationen, Unterlagen und Dokumente im Original benötigt:
- Körpergröße und Augenfarbe
- Ein biometrisches Lichtbild pro Person
- Biometrischer Reisepass oder sonstiges zum Grenzübertritt berechtigendes Dokument
- Heiratsurkunde, soweit die Einreise mit Ehegatten/in erfolgt ist
- Geburtsurkunde(n) des/der Kindes/Kinder
- Ukrainischer Aufenthaltstitel, soweit Sie oder ein Familienangehöriger nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzt
- Sollten Sie nicht im Besitz eines biometrischen Reisepasses sein, werden andere Identitätsnachweise (Geburtsurkunde, Inlandspass, Führerschein o.ä.) benötigt
Soweit Ihnen die Dokumente nicht als internationale Urkunden vorliegen, sondern nur in kyrillischer Schrift, wird eine beglaubigte Übersetzung benötigt.
Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde
Nachfolgend besteht unter Verwendung des HTML-Links die Möglichkeit einen Termin bei der Ausländerbehörde zur Beantragung des Aufenthaltstitels zu vereinbaren. Für die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis ist die Aufnahme von Fingerabdrücken ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Bitte bringen Sie dazu Ihr(e) Kind(er) ab sechs Jahren zu dem Termin mit.
Die Verwendung des Terminvergabesystems ist nur für geflüchtete Personen aus der Ukraine vorgesehen!
Sollten (neben dem/der Ehegatten/in, Lebenspartner/in und den gemeinsamen Kindern) weitere Personen, auch andere Familienangehörige, mit Ihnen gemeinsam eingereist sein, haben diese einen eigenständigen Termin zu vereinbaren.
Die Räumlichkeiten zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis finden Sie unter Verwendung des nachfolgenden HTML. Daneben wird der Weg im Verwaltungsgebäude erkenntlich sein.
Sollten Ihnen die oben genannten erforderlichen Unterlagen/ Dokumente nicht oder nur unzureichend vorliegen, steht dies einer Beantragung und Vorsprache nicht entgegen. Bei dem persönlichen Termin kann dann Ihr aufenthaltsrechtlicher Status geprüft und ggf. weitere Schritte besprochen werden.
Bitte beachten Sie:
- Sind Sie noch nicht angemeldet und kommen Privat bei Freunden/ Familie oder hilfsbereiten Einwohnern unter, so wenden Sie sich zwecks Anmeldung zunächst an das zuständige Einwohnermeldeamt. Sollten Sie die Möglichkeit der privaten Unterbringung nicht haben, müssen Sie sich an die Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum (Gersteinring 50, 44791 Bochum) wenden, die sie später in Kommunen in Nordrhein-Westfalen zuweist.
- Soweit angemeldet, wird darum gebeten ein Namensschild am Briefkasten zu montieren, um eine Zustellung von Post zu ermöglichen.
Wer ist aktuell von der Erfordernis eines Aufenthaltstitel befreit?
Folgende begünstigte Personen sind bis zum 31.08.2022 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit und benötigen keine „aufenthaltsrechtliche Bescheinigung“
- Ukrainische Staatsangehörige die sich vor dem 24.02.2022 rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben und ukrainische Staatsangehörige die nach dem 24.02.2022 eingereist sind, soweit Sie vorher ihren Lebensmittelpunkt in der Ukraine inne hatten
- Personen die in der Ukraine internationalen oder gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben und vor dem 24.02.2022 in der Ukraine ihren Aufenthalt hatten
- Familienangehörige der unter 1) und 2) genannten Personengruppen
- Sowie Personen eines nach ukrainischem Recht erteilten unbefristeten Aufenthaltstitels, die sich rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben, nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehren können und vor dem 24.02.2022 in der Ukraine ihren Aufenthalt hatten
Erwerbstätigkeit
Sollten Sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, benötigten Sie hierzu die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Diese Erlaubnis erhalten Sie grundsätzlich nach Terminvereinbarung über das Terminvergabesystem.
Soweit Sie sich nicht dem begünstigten Personenkreis angehören, ist zu prüfen, inwieweit Ihnen die Ausreise in Ihr Heimatland zugemutet werden kann. Bitte wenden Sie sich unter Verwendung der untenstehenden Emailadresse an die Ausländerbehörde, um einen gesonderten Termin zu vereinbaren.
Welche Ausländerbehörde ist für mich zuständig?
Die Ausländerbehörde Rhein Kreis Neuss ist nur für Personen aus den Städten Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, sowie der Gemeinde Rommerskirchen zuständig. Die Städte Neuss und Dormagen haben eigene Ausländerbehörden die zu kontaktieren sind.
Bitte sehen Sie von persönlichen Vorsprachen oder Sachstandsanfragen bei der Ausländerbehörde ab, die aufgrund der Vielzahl an Fällen ohne Terminvereinbarung nicht bedient werden können. Aufgrund der Vielzahl an Fällen kann es zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen, von Mehrfachanfragen ist abzusehen.
In dringenden Angelegenheiten, die geflüchtete Personen aus der Ukraine betreffen, können Sie sich an folgende Email Adresse wenden: Ukraine-abh(at)rhein-kreis-neuss.de